Die neue Grundsicherung ab dem 01.07.2026

Das bisherige Bürgergeld wird künftig durch das Grundsicherungsgeld ersetzt. Das neue Leistungssystem heißt Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Regelungen treten nahezu vollständig zum 1. Juli 2026 in Kraft. Die Höhe der Geldleistung ändert sich nicht.

 

Mit der Reform wurden die bestehenden Regelungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende weiterentwickelt. Die Änderungen zielen auf mehr Verbindlichkeit, aber auch auf eine bessere individuelle Unterstützung ab. Die neue Grundsicherung ist stärker darauf ausgerichtet, Menschen schneller und nachhaltiger in Arbeit zu bringen. Die Regelungen zu Leistungsminderungen wurden stringenter ausgestaltet.

 

Bisherige Bescheide behalten ihre Gültigkeit und werden nach und nach angepasst. Die Antragstellung erfolgt wie bisher. 

 

 

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