Kooperationsplan


Der Kooperationsplan (§ 15 SGB II) ist der rote Faden des Eingliederungsprozesses. 

Bürgergeldberechtigte erarbeiten ihn gemeinsam mit ihrer Integrationsfachkraft im Jobcenter. Der Kooperationsplan ist verständlich formuliert, enthält keine Rechtsfolgenbelehrung und hält in prägnanter Form die gemeinsam besprochenen Schritte fest, die der Eingliederung in Arbeit dienen sollen. Er ist die Basis der vertrauensvollen Zusammenarbeit im Eingliederungsprozess für beide Seiten.

 

SCHLICHTUNGSVERFAHREN:
Bei Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit der Erstellung oder der Fortschreibung des Kooperationsplans greift das Schlichtungsverfahren (§ 15a SGB II). Ziel ist, eine Einigung über den gemeinsamen Weg im Eingliederungsprozess zu erreichen. Das vierwöchige Schlichtungsverfahren wird unter Hinzuziehung einer bisher unbeteiligten und nicht weisungsgebundenen Person durchgeführt. Für Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Jobcenter.