Förderleistungen

Das Jobcenter bietet verschiedene Projekte und Unterstützungsangebote an, die Menschen bei der Arbeitssuche begleiten. Ziel ist es, die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern und den Einstieg oder die Rückkehr ins Berufsleben zu erleichtern. 

Zu sehen ist ein Symbolbild, worauf ein Lebenslauf in der Hand gehalten wird.

Vermittlungsbudget

Für die Anbahnung und Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (oder Ausbildung) gibt es finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten:

  • Bewerbungskosten

  • Reisekosten für Vorstellungsgespräche

  • Kosten für die täglichen Fahrten zwischen
      Wohnung und Arbeitsstelle (Pendelfahrten)

  • Kosten für doppelte Haushaltsführung

  • Umzugskosten

  • Kosten für Arbeitsmittel/ Arbeitsbekleidung u.a.

Die ermessenslenkenden Weisungen zum Vermittlungsbudget finden Sie hier.

Zu sehen ist ein Symbolbild, worauf Geldnoten abgebildet sind.

Einstiegsgeld

Bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder einer hauptberuflichen Selbständigkeit können Sie Einstiegsgeld erhalten. Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung. Es wird erbracht, wenn dies der Eingliederung in den Arbeitsmarkt dient und durch die Einkünfte der aufgenommenen Beschäftigung bzw. Selbständigkeit die Hilfebedürftigkeit perspektivisch beendet wird.

 

Beantragen Sie das Einstiegsgeld, bevor Sie eine Tätigkeit aufnehmen. Am besten direkt online unter https://www.jobcenter.digital

 

 

Zu sehen ist ein Symbolbild, worauf ein Mann in Arbeitssachen gekleidet und einem Bauhelm auf dem Kopf an einem Holzstück in einer geräumigen Halle arbeitet.

Maßnahme bei einem Arbeitgeber

Die sogenannte Probearbeit kann durch das Jobcenter Landeshauptstadt gefördert werden und dient neben der Arbeitserprobung auch der Kenntnisauffrischung. Diese kann von ein paar Stunden bis zu mehreren Tagen umfassen - je nach individueller Anforderung der Tätigkeit und den jeweiligen Fähigkeiten des potentiellen Arbeitnehmers.

 

Anfallende Kosten, wie z.B. Fahrten zum Arbeitsplatz oder Kosten der Kinderbetreuung, können durch das Jobcenter Landeshauptstadt Magdeburg übernommen werden.

 

Lesen Sie noch mehr zu diesem Thema hier.

 

Die ermessenslenkenden Weisungen zur Maßnahme beim Arbeitgeber finden Sie hier.

Auf die Bewilligung von Förderleistungen besteht kein Rechtsanspruch, da sich diese immer nach dem individuellen Unterstützungsbedarf richtet. Wichtig: Beantragen Sie die Leistungen bevor die Kosten entstehen.