Regelleistungen & Mehrbedarfe
Seit dem 01.01.2024 gelten folgende Regelsätze:
seit 2024 | |
Alleinstehende | 563,00 Euro |
Paare je Partner | 506,00 Euro |
Nicht-erwerbsfähige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern | 451,00 Euro |
Jugendliche von 14 – 17 Jahren | 471,00 Euro |
Kinder von 6 – 13 Jahren | 390,00 Euro |
Kinder unter 6 Jahre | 357,00 Euro |
Wie wird der Regelsatz des Grundsicherungsgeldes berechnet?
Die Berechnung der Regelsätze erfolgt an Hand der statistisch erfassten Daten von rund 60.000 Haushalten zu Einnahmen und Ausgaben. Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherungsgeld und Sozialhilfe werden dabei nicht berücksichtigt. Die Höhe des Regelsatzes orientiert sich an den unteren 20 Prozent der Haushalte.
Im Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG) werden die prozentualen Anteile der Verbrauchsausgaben festgelegt.
Quelle: Bundesregierung
Was sind Mehrbedarfe?
Mehrbedarfe sind finanzielle Zuschläge, die zusätzlich zum Regelbedarf in besonderen Lebenslagen gezahlt werden können, wie z.B. für Alleinerziehende, Schwangere oder bei kostenaufwändiger Ernährung. Auch die Kosten für Schulbücher und vergleichbare Arbeitshefte, die nach schulrechtlicher Vorgabe anfallen und nicht durch die Lernmittelfreiheit gedeckt sind, können zusätzlich zum Regelbedarf gewährt werden.
Diese Mehrbedarfe sind beim Jobcenter gesondert zu beantragen.