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Der Antrag auf Bürgergeld

Sie müssen einen Antrag stellen, wenn Sie Bürgergeld bekommen möchten. Der Antrag hat mehrere Teile. Einmal der Antrag selbst und weitere Anlagen. Es gibt einige Dinge, die Sie bei der Antragstellung beachten müssen. Der Antrag bezieht sich in der Regel auf den Monatsanfang. 

Zum Beispiel: Sie stellen den Antrag am 15. Juli. Der Antrag gilt dann aber rückwirkend ab dem 1. Juli.

Sie müssen Ihre Angaben deswegen immer für den ganzen Monat machen. Das ist besonders wichtig bei den Angaben über Ihr Einkommen.

 

Sie müssen darauf achten, dass Sie den Antrag im richtigen Jobcenter stellen. Sie müssen den Antrag in dem Jobcenter stellen, das für ihren Wohnort zuständig ist.

 

Sie können alle Anträge auch online stellen. Die Angebote finden Sie im Internet unter www.jobcenter.digital. Sie müssen sich anmelden für dieses Angebot. Danach können Sie auf der Internet-Seite viele Sachen einfach und schnell erledigen.

Ohne auf die Öffnungszeiten des Jobcenters zu achten können Sie:

• Informationen rund um das Thema Bürgergeld erhalten

• Anträge stellen

• Veränderungen mitteilen

• Unterlagen einreichen

• Nachrichten an das Jobcenter schreiben

 

 

Die Bedarfe für Unterkunft und Heizung (Kosten 

der Unterkunft)

Menschen haben auch Bedarfe für Unterkunft und Heizung. Das Jobcenter kann die Kosten für die Unterkunft und für die Heizung (Miete) übernehmen. Das Geld vom Jobcenter für die Kosten der Unterkunft darf nur für die Miete verwendet werden. 

Das Geld kann auch direkt an den Vermieter überwiesen werden. 

 

Auch wenn man ein Haus hat oder eine Eigentumswohnung, hat man Kosten für die Unterkunft. Dazu gehören zum Beispiel die Grundsteuer, Schuldzinsen und die Wohngebäudeversicherung. Diese Kosten können vom Jobcenter übernommen werden. Das Jobcenter kann in bestimmten Fällen auch noch andere Kosten übernehmen. Dazu gehören zum Beispiel Kosten für wichtige Reparaturen und Kosten, um das Haus instand zu halten. Die Reparaturen müssen aber wichtig sein, damit die Kosten übernommen werden. Es gibt auch Kosten, die nicht übernommen werden können. Die Tilgungsraten für das Haus oder die Eigentumswohnung können nicht übernommen werden. Tilgungsraten sind das Geld, das man für einen Kredit zurückbezahlen muss.

 

Wenn Sie in eine neue Wohnung ziehen wollen, müssen Sie vorher mit dem zuständigen Jobcenter sprechen. Sie können nicht einfach jede Wohnung mieten. Sie brauchen eine Einverständniserklärung vom Jobcenter, bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben. Die Einverständniserklärung heißt auch Zusicherung. Wenn man ohne einen guten Grund in eine neue und teurere Wohnung zieht, werden nur die Kosten von der alten Wohnung übernommen. Man muss den Rest dann selbst bezahlen.

 

 

Das Einkommen 

Das Einkommen ist das ganze Geld, das man einnimmt. Die Art und Herkunft des Einkommens sind dabei egal. 

 

Diese Sachen gehören unter anderem zum Einkommen:

 

• Das Einkommen, das man für Arbeit bekommt. Das kann auch Geld aus selbständiger Arbeit sein. Wenn Schülerinnen und Schüler in den Ferien Geld verdienen, dürfen sie es aber behalten.

 

• Wenn jemand eine Wohnung besitzt und Miete bekommt, zählt die Miete auch zum Einkommen. Das Gleiche gilt, wenn man Land verpachtet. Zum Beispiel, wenn Ihnen Felder gehören oder ein Waldgrundstück.

 

• Verschiedene Geldleistungen in Deutschland gehören auch zum Einkommen. Dazu gehören zum Beispiel das Arbeitslosengeld, das Insolvenzgeld, das Krankengeld und die Berufsausbildungsbeihilfe. 

 

• Renten gehören zum Einkommen, auch die Renten aus der gesetzlichen Sozialversicherung. Das sind zum Beispiel die Altersrente, die Unfallrente, die Verletztenrente und Knappschaftsausgleichsleistungen. Renten aus dem Ausland, Pensionen und Betriebsrenten gehören auch zum Einkommen.

 

• Unterhaltszahlungen gehören auch zum Einkommen. Unterhaltszahlungen bekommen Menschen unter bestimmten Umständen, wenn sie ein Kind alleine erziehen oder sie geschieden sind. Dazu gehört auch der Unterhaltsvorschuss. Das sind Leistungen, die ein Elternteil erhält, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlen will oder kann.

 

Es gibt noch viele weitere Einkommensarten, die jemand einnehmen kann. Es ist egal, ob man das Geld nur einmalig bekommt oder regelmäßig oder nicht regelmäßig. Sie müssen jedes Einkommen immer und sofort angeben.

 

Ein einmaliges Einkommen ist zum Beispiel die Steuerrückerstattung, Gewinne aus legalem Glücksspiel oder Betriebskostenerstattungen. Sie erhalten zum Beispiel ein unregelmäßiges Einkommen, wenn Sie Sachen verkaufen. Das können beispielsweise Kunstwerke sein.

 

Die Mitwirkungspflichten

Wenn Sie Bürgergeld erhalten, haben Sie bestimmte Pflichten. Sie müssen mit dem Jobcenter zusammenarbeiten. Man sagt dazu auch Mitwirkungspflichten. 

 

• Sie müssen richtige Angaben machen. 

Wenn Sie zum Beispiel einen Antrag für eine Leistung stellen, müssen die Angaben stimmen. Wenn Sie mit anderen Personen in einer Bedarfsgemeinschaft wohnen, müssen auch die Angaben zu den anderen Personen stimmen. Die Angaben sind wichtig, um den Anspruch auf Leistungen zu überprüfen. Zum Beispiel, ob sie oder eine andere Person der Bedarfsgemeinschaft Einkommen haben.

 

• Die Angaben müssen vollständig sein. Es dürfen keine Angaben fehlen.

 

• Sie müssen die Angaben auch „beweisen“ können, wenn Sie danach gefragt werden. Das heißt, dass Sie zum Beispiel Urkunden und Bescheinigungen vorlegen müssen.

 

• Sie haben auch nach der Antragstellung Pflichten. Wenn sich zum Beispiel etwas ändert, wodurch Sie keine Leistungen mehr bekommen würden oder sich die Höhe der Leistung ändern würde. Zum Beispiel, wenn Sie einen Job gefunden haben oder sich Ihre Miete erhöht. Sie müssen diese Änderungen sofort dem zuständigen Jobcenter sagen.

 

Die Bedarfsgemeinschaft

Die Bedarfsgemeinschaft ist ein wichtiger Begriff im Zusammenhang mit dem Bürgergeld. Das Jobcenter beachtet beim Bürgergeld alle Personen aus der Bedarfsgemeinschaft. Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören eine oder mehrere Personen. Menschen in einer Bedarfsgemeinschaft leben zusammen und sorgen füreinander. Das heißt: Sie nutzen ihr Geld zusammen.

 

Mindestens eine Person in der Bedarfsgemeinschaft muss erwerbsfähig sein. 

 

Zur Bedarfsgemeinschaft gehören zum Beispiel eine erwerbsfähige Person und:

• der Ehemann oder die Ehefrau, wenn diese nicht auf Dauer getrennt leben.

• der eingetragenen Lebenspartner oder die eingetragene Lebenspartnerin, wenn diese nicht auf Dauer getrennt leben.

• eine Person, mit der eine „eheähnliche Gemeinschaft“ besteht. Man sagt dazu auch Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft. 

 

Kinder gehören unter diesen Bedingungen zur Bedarfsgemeinschaft:

• Die Kinder sind unter 25 Jahre alt.

• Die Kinder sind nicht verheiratet.

• Die Kinder haben keine eigenen Kinder.

• Die Kinder haben nicht genügend Geld, um selbst für ihren Lebensunterhalt zu sorgen.

 

Es gibt besondere Regeln, wenn ein Kind Bürgergeld beantragt. Wenn ein Kind zwischen 15 und 25 Jahren einen Antrag stellt und die Eltern nicht erwerbsfähig sind, gibt es andere Regeln für die Bedarfsgemeinschaft. Die Eltern oder ein Elternteil aus dem Haushalt gehören dann zur Bedarfsgemeinschaft des Kindes.

 

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende in Deutschland

Menschen in Deutschland können nach bestimmten Regeln Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten. Die Regeln stehen im Sozialgesetzbuch Zweites Buch. Das wird SGB II abgekürzt. 

 

Im Bereich der Grundsicherung gibt es 2 Arten von Leistungen:

• Leistungen, die dabei helfen sollen, eine Arbeit zu bekommen. Diese Unterstützung heißt Eingliederungsleistungen. 

• Leistungen, die den Lebensunterhalt sichern. Diese Unterstützung heißt Sicherung von Lebensunterhalt oder Bürgergeld. 

 

Zum Bürgergeld gehören Regelbedarf, Mehrbedarfe, besondere Bedarfe und Bedarfe für Unterkunft und Heizung. Zur Teilnahme am alltäglichen Leben können zudem junge Menschen weitere Leistungen erhalten. 

 

Die Grundsicherung in Deutschland hat ein wesentliches Ziel. Die Menschen sollen wieder selbst ihren Lebensunterhalt sicherstellen können. Sie sollen eine Arbeit haben. Die Grundsicherung soll nur für eine kurze Zeit unterstützen.

Grundsicherung bekommt in Deutschland nur jemand, der nicht genug eigenes Geld hat. Die Grundsicherung stellt also sicher, dass alle Menschen genug zum Leben haben.

 

Der Mehrbedarf

Der Regelbedarf reicht manchmal nicht, wenn jemand in einer besonderen Situation ist. Dieser höhere Bedarf heißt Mehrbedarf. 

 

Der Mehrbedarf wird an bestimmte Personengruppen bezahlt. 

Dazu gehören zum Beispiel: 

• Frauen, wenn sie die 13. Schwangerschaftswoche erreicht haben.

• Alleinerziehende, die sich um ein minderjähriges Kind kümmern.

• Menschen mit Behinderungen können unter bestimmten Bedingungen auch den Mehrbedarf bekommen.

• Menschen erhalten einen Mehrbedarf, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen spezielle Nahrungsmittel brauchen.

• Schüler, wenn sie Schulbücher selbst kaufen müssen. Das gilt nur, wenn die Schule die Bücher vorschreibt.