Vom Bürgergeld zur neuen Grundsicherung
Der Deutsche Bundestag hat die Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende beschlossen. Die wesentlichen Änderungen sollen zum 1. Juli 2026 in Kraft treten.
Vielleicht haben auch Sie in den Nachrichten von der Bürgergeldreform gehört und fragen sich: Betrifft mich das? Muss ich jetzt etwas tun? Wir erklären, was das für Sie bedeutet.
Das Wichtigste zuerst: Wir sind weiterhin für Sie da.
Das Jobcenter Magdeburg steht weiterhin an Ihrer Seite. Wenn Sie Unterstützung brauchen, bekommen Sie sie. Das ist der Kern der Grundsicherung – und das bleibt so. Wenn Sie Fragen zu den Änderungen haben, sprechen Sie uns jederzeit an!
Der Name ändert sich, die Leistungen bleiben.
Das „Bürgergeld“ heißt künftig „Grundsicherungsgeld“. Die Höhe der Geldleistung, die Sie vom Jobcenter erhalten, ändert sich dadurch vorerst nicht.
Die Arbeitsaufnahme steht stärker an erster Stelle.
Bereits vor der Reform lag unser Fokus darauf, Sie dauerhaft wieder in Arbeit zu bringen. Das bleibt unverändert. Dabei werden Sie weiterhin individuell beraten. Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine Perspektive, die zu Ihrer persönlichen Situation passt. Wenn Sie dafür zunächst eine Qualifizierung benötigen oder Ihre Gesundheit stabilisiert werden muss, ist das auch in Zukunft möglich. Wir unterstützen Sie dabei.
Wer mitwirkt, ist von Leistungsminderungen nicht betroffen.
Wenn Sie zuverlässig mit uns zusammenarbeiten und Ihre Termine wahrnehmen, ändert sich für Sie nichts. Das Gesetz sieht mehr Konsequenzen für diejenigen vor, die wiederholt und ohne wichtigen Grund nicht zu unseren vereinbarten Gesprächen erscheinen, den Kontakt zu uns ganz abbrechen oder die Zusammenarbeit verweigern. Wichtig dabei: Persönliche Umstände – gesundheitliche, familiäre oder andere schwerwiegende Gründe – werden immer berücksichtigt. Sprechen Sie mit uns.
Die Kosten für Ihre Wohnung, wenn Sie neu beim Jobcenter sind.
Bei den Kosten der Unterkunft (Miete und Heizung) gibt es neue Regelungen. In der ersten Zeit (der sogenannten Karenzzeit), wenn Sie neu beim Jobcenter sind, übernehmen wir Ihre Miete weiterhin – allerdings nur bis zu einer bestimmten Grenze. Sollte Sie die Neuerung betreffen, melden wir uns bei Ihnen.
Die Reform tritt zum 1. Juli 2026 in Kraft. Sie müssen aktuell nichts tun. Es hilft, wenn Sie auf Folgendes achten:
Halten Sie Ihre Kontaktdaten bei uns aktuell, damit wir Sie jederzeit erreichen können. Geben Sie dafür am besten auch Ihre Telefonnummer bei uns an.
Teilen Sie uns unbedingt einen Umzug oder Änderungen bei Telefonnummern mit.
Nehmen Sie Ihre Termine bei uns wahr. Sollten Sie dringend verhindert sein, sagen Sie uns bitte schnellstmöglich vorab Bescheid.
Nutzen Sie für den Kontakt mit uns gern www.jobcenter.digital oder die Jobcenter-App. Bei beiden können Sie über das digitale Postfach direkt mit einer Ansprechperson kommunizieren, um zum Beispiel Änderungen mitzuteilen oder Unterlagen einzureichen.
Bei Fragen sind wir für Sie da.
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