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Widersprüche

Wenn Sie mit einem Bescheid nicht einverstanden sind, können Sie gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen. Die Frist innerhalb der der Widerspruch beim Jobcenter Landeshauptstadt Magdeburg eingehen muss beträgt einen Monat. Der Monat beginnt an dem Tag, an dem der Bescheid in Ihrem Briefkasten lag oder Ihnen online bekannt geworden ist. 


Auf welche Weise Sie Widerspruch einlegen können, wird in der Rechtsbehelfsbelehrung beschrieben, die am Ende eines jeden Bescheides steht. Über den QR-Code bzw. die aufgeführte Internetseite in der Rechtsbehelfsbelehrung gelangen Sie ins Internet und erfahren, wie Sie Ihren Widerspruch online einlegen können. 


Bitte beachten Sie, dass Ihr Widerspruch nur dann inhaltlich geprüft wird, wenn er in der zulässigen Form beim 

Jobcenter Landeshauptstadt Magdeburg und innerhalb der Widerspruchsfrist eingereicht wurde. 

 

Wie muss ein Widerspruch eingereicht werden? 

Schriftlich

Im Gesetz heißt diese zulässige Form Schriftform. Das bedeutet, dass das Widerspruchsschreiben eigenhändig von Ihnen unterschrieben ist und auch eindeutig nachweisbar ist, dass Sie dieses Widerspruchsschreiben an das Jobcenter Landeshauptstadt Magdeburg geschickt haben. 
Zulässig ist der Widerspruch zum einen in Papier mit Ihrer Unterschrift. Sie können ihn beim Jobcenter Landeshauptstadt Magdeburg in den Briefkasten stecken oder mit der Post übersenden. 

Online

Sie können den Widerspruch online einlegen. Hierfür ist es erforderlich, den speziellen eService Widerspruch online zu nutzen. Sie gelangen über den QR-Code aus der Rechtsbehelfsbelehrung oder die Internetseite https://www.arbeitsagentur.de/eservices zu diesem Service. Am Ende des Verfahrens Widerspruch online werden Sie nochmals aufgefordert, Ihre Identität zu bestätigen (zum Beispiel über BundID). In der elektronischen Akte beim Jobcenter Landeshauptstadt Magdeburg ist diese elektronische Identitätsbestätigung dann eindeutig zu sehen. Dieser Widerspruch ist zulässig. 
Ist diese Identitätsbestätigung nicht in der elektronischen Akte an Ihrem Widerspruch zu sehen, so ist dieser unzulässig und wird inhaltlich nicht geprüft. 
Das bedeutet auch, dass ein Widerspruch, den Sie mit einer Postfachnachricht einreichen, nicht zulässig ist. Auch ein Foto Ihres Widerspruchsschreibens, welches Sie per E-Mail oder per Postfachnachricht übersenden entspricht nicht der geforderten Form und ist damit unzulässig.


 

Wenn Ihr Widerspruch nicht der erforderlichen Form entspricht, werden Sie aufgefordert, ihn in der gesetzlichen zulässigen Form einzureichen. Sie können ihn aber nur innerhalb der Widerspruchsfrist einreichen. Kommt der Widerspruch in der richtigen Form erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist im Jobcenter Landeshauptstadt Magdeburg an, so ist der Widerspruch verfristet. Dann wird er auch nicht inhaltlich geprüft. 


Ist Ihr Widerspruch nicht zulässig, so erhalten Sie einen Widerspruchsbescheid mit dem Ihr Widerspruch als unzulässig verworfen wird.

 

Ist Ihr Widerspruch zulässig, so wird er inhaltlich geprüft. Bitte nennen Sie in Ihrem Widerspruch den Bescheid und das Datum des Bescheides, der geprüft werden soll. Teilen Sie am besten auch mit, warum Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind. Diese Angaben helfen, Ihr Anliegen besser zu verstehen und in die Prüfung einzubeziehen.