Kosten Unterkunft und Heizung
Die Landeshauptstadt Magdeburg legt fest, welche Kosten für Unterkunft und Heizung beim Grundsicherungsgeld übernommen werden können. Damit stellen wir sicher, dass die Wohnkosten aller anspruchsberechtigten Bürgerinnen und Bürger korrekt berücksichtigt werden. Eine Übersicht der aktuell angemessenen Unterkunftskosten in Magdeburg finden Sie hier.

Sie möchten umziehen?
Wenn Sie einen Umzug planen, lassen Sie sich gern von uns im Vorfeld beraten.
Warum ist das wichtig?
Die Größe und die Kosten der neuen Wohnung sowie Ihre persönliche Situation entscheiden darüber, ob und in welcher Höhe das Jobcenter die Unterkunftskosten übernehmen kann.
Was wird benötigt?
Damit wir Ihren Antrag prüfen können, benötigen wir außerdem Angaben zur Gesamtnutzfläche des Gebäudes und zum verwendeten Energieträger. Diese Informationen erhalten Sie in der Regel vom Vermieter im personalisierten Exposé.
Direktzahlung an den Vermieter
Es ist möglich, dass das Jobcenter die Ansprüche der Kosten für Unterkunft und Heizung direkt an den Vermieter überweist. Dazu ist lediglich die Anlage KDU auszufüllen und einzureichen.
Achtung: prüfen Sie immer Ihren Bewilligungsbescheid, ob Ihr Anspruch auch die Höhe der Miete ausreichend deckt. Alternativ ist der fehlende Betrag eigenständig an den Vermieter überweisen oder die Abetretungserklärung zurückzunehmen.

Mietangebot & Mietkaution
Sie haben eine Wohnung gefunden?
Bitte reichen sie ein personalisiertes Exposé dieser Wohnung mit den benötigten Informationen (Größe und aufgeschlüsselte Kosten der Wohnung) im Jobcenter ein.
Bitte begründen Sie den Wunsch zum Umzug und legen dem Antrag Nachweise bei, die Ihre Gründe zutreffend belegen.
Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten
Können nur bei einer vorherigen Zusicherung als Bedarf anerkannt werden. Die Gewährung ist von der Angemessenheit der neuen Wohnung und der Erforderlichkeit des Umzuges abhängig.
Kaution / Genossenschaftsanteile
Es besteht die Möglichkeit ein Darlehen zu erhalten, soweit Sie die Kosten nicht aus eigenen Mitteln bezahlen können. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag die ausgefüllte Anlage VM sowie einen aktuellen Kontoauszug bei.

Mietänderungen & Betriebskostenab-
rechnung
Änderung in der Miete eingetreten?
Bitte reichen Sie Änderungen, welche Ihr Mietverhältnis oder Ihre Wohnkosten betreffen, wie z.B. die Änderung der Bankverbindung Ihres Vermieters oder der Höhe der Wohnkosten, schnellstmöglich ein.
Betriebskostenabrechnung erhalten?
Sobald Sie die jährliche Betriebskostenabrechnung erhalten, ist diese umgehend im Jobcenter einzureichen (alle Seiten). Die Übernahme von Nachzahlungen bzw. die Berücksichtigung etwaiger Guthaben werden geprüft und Sie erhalten einen entsprechenden Bescheid.
Bei einem Guthaben ist es zudem erforderlich, dass Sie einen Kontoauszug vorlegen, auf dem der Zahlungseingang des Guthabens ersichtlich ist. Die Auszahlung eines Guthabens erfolgt durch den Vermieter NICHT an das Jobcenter.
Sämtliche Unterlagen können Sie uns durch eine Postfachnachricht über www.jobcenter.digital senden!
Einen Termin zur persönlichen Beratung in Ihrem Leistungsteam können Sie hier buchen.



