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Unsere Termine

Nächste Veranstaltungen:

22.​09.​2026 - Uhr bis Uhr

 

24.​09.​2026 - Uhr bis Uhr

 
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Hausordnung

Die Dienste des Jobcenters werden von vielen Menschen genutzt.

Wir bitten Sie deshalb, für den Besuch in unserem Gebäude einige Regeln zu beachten:

  • Verhalten Sie sich bitte in unserem Haus ruhig und rücksichtsvoll. Begegnen Sie sich untereinander respektvoll.

  • Achten Sie bitte auf Ihre Garderobe und sonstigen privaten Gegenstände. 
    Eine Haftung für verlorene oder beschädigte Gegenstände kann nicht übernommen werden.

  • Fotografieren, Interviews, Film- und Tonaufnahmen sowie der Aushang von Plakaten und die Auslage von Informationen sind nur mit vorheriger Erlaubnis der Geschäftsführerin möglich.

  • Der Verkauf und das Verteilen von Waren und Druckschriften sowie Sammlungen jeder Art sind nicht erlaubt.

  • Das Mitbringen von Tieren in das Dienstgebäude ist verboten (ausgenommen sind genehmigte Assistenztiere).

  • Das Mitführen von Fahrrädern sowie von elektrisch betriebenen Kleinstfahrzeugen (bspw. E-Bike, E-Roller) ist untersagt.

  • Rauchen sowie der Konsum von alkoholischen Getränken, Suchtmitteln und E-Zigaretten ist im Dienstgebäude nicht gestattet.

  • Das Mitführen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen ist nicht erlaubt.

  • Das Jobcenter ist ein gewaltfreier Ort. Beleidigungen, Beschimpfungen, Bedrohungen und Gewalt werden nicht geduldet und führen grundsätzlich zum Hausverbot und werden zur Anzeige gebracht.

  • Bei Gefahr/Alarm müssen die Anordnungen des Sicherheitsdienstes, der Feuerwehr bzw. Polizei und des Personals befolgt werden. 

  • Mutwillige Verschmutzungen, Beschädigungen oder die missbräuchliche Nutzung von Einrichtungen, auch in Gemeinschaftsräumen wie Toiletten usw., werden mit Hausverbot sowie Schadensersatzforderungen geahndet.

Wird gegen die Hausordnung verstoßen, besteht die Möglichkeit, die betreffende Person des Hauses zu verweisen.

 

Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter des Jobcenters Landeshauptstadt Magdeburg ist befugt, die Polizei zu verständigen, um dies durchzusetzen. In besonders schweren Fällen behalten wir uns das Stellen einer Strafanzeige vor.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis