Allgemeine Informationen
Wohngeld oder Grundsicherungsgeld (ehemals Bürgergeld) – Wann gibt es was?
Wenn die Einkünfte nicht ausreichen um die Miet- sowie alle anderen notwendigen Lebensunterhaltskosten zu decken, liegt es nahe sich Hilfe von staatlicher Seite zu suchen. Doch was ist nun die richtige Leistung? Wohngeld oder Grundsicherungsgeld?
Beide haben nur eines gemeinsam: die Leistungen dienen der Unterstützung einkommensschwacher Personen – wobei Grundsicherungsgeld den gesamten Lebensunterhalt inkl. Wohnkosten decken soll (Existenzminimum) und das Wohngeld eigenes Einkommen voraussetzt und somit als Zuschuss zu den Wohnkosten gezahlt wird.
Wichtig: Es gibt entweder Grundsicherungsgeld oder Wohngeld, da beide Sozialleistungen sich gegenseitig ausschließen. Im Grundsicherungsgeld sind bereits die Wohnkosten einberechnet.
Die passende Sozialleistung kann unverbindlich über die kostenlose „MACH5“-Web-App der Landeshauptstadt Magdeburg ermittelt werden.
Online Grundsicherungsgeld beantragen
Ein Antrag auf Grundsicherungsgeld kann online unter www.jobcenter.digital gestellt und mit sämtlichen Nachweisen digital eingereicht werden. So vermeiden Sie unnötigen Papierkram zuhause und können die Unterlagen zu jeder Zeit sicher an das Jobcenter übermitteln.
Das Programm unterstützt Sie beim Ausfüllen und führt Sie intuitiv durch den Antrag. Voraussetzung hierfür ist eine vorherige (kostenlose) Registrierung. Die Nutzung des Online-Portals ist freiwillig. Fehlende oder unvollständige Angaben können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters direkt identifizieren und online eine Rückmeldung geben, sodass Sie die Angaben ergänzen und ggf. fehlende Nachweise hochladen können. schnell I einfach I sicher
Persönliche Antragstellung
Der Antrag kann auch persönlich im Jobcenter während der Öffnungszeiten gestellt werden – hier wird die Buchung eines Termins unter www.jobcenter.digital/terminbuchung empfohlen, um lange Wartezeiten zu vermeiden.
Alternativ ist eine Vorsprache innerhalb der Öffnungszeiten im Eingangs- und Servicebereich möglich. Bitte melden Sie sich dazu am Servicepoint mit gültigen Ausweis an.
Alle wichtigen Informationen rund um das Grundsicherungsgeld, insbesondere zu den Anspruchsvoraussetzungen sowie der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, finden sie hier. Ausfüllhinweise (in mehreren Sprachen) und weiterführende Merkblätter finden Sie im Downloadcenter der Agentur für Arbeit. Die Leistungen werden erst ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag gestellt wird.

Hinweis: Unvollständige Anträge können wir nicht bearbeiten. Bitte füllen Sie daher unbedingt alles gewissenhaft aus und laden Sie die entsprechenden Nachweise ebenfalls hoch - welche das sind, können Sie in der Checkliste nachlesen.


