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Bildung- und Teilhabe

Symbolbild. Zu sehen sind mehrere Kinder die im freien an einem sonnigen Tag gemeinsam sportlichen Aktivitäten nachgehen.

Mit der Beantragung von Grundsicherungsgeld im Jobcenter haben Sie grundsätzlich zeitgleich die Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragt. Kosten für den Schulbedarf, der Schülerinnen und Schülern jährlich i.H.v. 190 € (1. Schulhalbjahr: 130 €/ 2. Schulhalbjahr: 60 €) zusteht, werden vom Jobcenter gewährt.

 

Durch das Bildungs- und Teilhabepaket sollen Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringen Einkommen gefördert und unterstützt werden. Sie können zusätzliche Leistungen, sogenannte Bedarfe, für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben erhalten.

 

Für die Beantragung der Leistungen wenden Sie sich bitte an das Sozial- und Wohnungsamt der Landeshauptstadt Magdeburg im Wilhelm-Höpfner-Ring 4, 39116 Magdeburg oder an die Bürgerbüros.

 

 

Zu den Bedarfen für Bildung gehören:

 

  • Schul-/Kitaausflüge und mehrtägige Klassenfahrten

  • Schulbedarf (wird durch das Jobcenter gezahlt, sofern eine Schulbescheinigung vorliegt)

  • Schülerbeförderung

  • Lernförderung

  • Mittagsverpflegung

Zu den Bedarfen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben gehören:

 

Aufwendungen im Zusammenhang mit der Teilnahme an Vereins-, Kultur- oder Freizeitangeboten.

Fragen rund um das Thema Bildung und Teilhabe können Sie kostenlos an die Beratungsstelle Viva Equality gUG richten. Es handelt sich bei dieser Firma um eine unabhängige Beratungsstelle, die das Land Sachsen-Anhalt als offiziellen Ansprechpartner benannt hat.


Das Beratungsangebot der Viva Equality gUG steht in den Sprachen Deutsch, Englisch, Arabisch, Russisch und Türkisch zur Verfügung:
•    telefonisch unter 030 5771 3004 0
•    per Mail an
•    per Kontaktformular auf www.but-beratung.de