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Vertretung bevollmächtigen

Wenn Sie Ihr Anliegen beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit nicht selbst anbringen können, können Sie eine Vertreterin oder einen Vertreter bestimmen. Diese Person kann sich unter bestimmten Voraussetzungen auch online um Ihre Angelegenheiten kümmern.

 

 

Nutzen Sie dafür einfach die Muster-Vollmacht für die Online Vertretung:

Download Mustervollmacht

 

 

Voraussetzungen

 

  • Sie haben einer Privatperson eine vollumfängliche Vollmacht ausgestellt und stehen mit dieser Person in einer gewillkürten Vertretungsbeziehung.

  • Sie haben die Vollmacht der Bundesagentur für Arbeit (BA) schriftlich oder persönlich zur Verfügung gestellt.

  • Ihre Vertretung hat ein Online-Konto bei der BA. 

 

 

Hinweis Hinweis: Damit die von Ihnen bevollmächtigte Person online für Sie handeln kann, muss die Vollmacht die Erlaubnis zur digitalen Kommunikation im Online-Portal der BA enthalten. Nur dann kann die bevollmächtigte Person online uneingeschränkt für Sie handeln.

Handlungsmöglichkeiten

Ihre Vertretung kann über ein Online-Konto für Sie unter anderem:

 

  • Anträge stellen

  • Dokumente einsehen

  • Daten ändern

  • Über das Postfach mit dem Jobcenter oder der Agentur für Arbeit kommunizieren
     

In bestimmten Fällen bekommt Ihre Vertretung Schriftstücke zusätzlich postalisch bereitgestellt.

 

Sie können wählen, ob Sie und Ihre Vertretung oder nur die bevollmächtigte Person online mit dem Jobcenter oder der Agentur für Arbeit zusammenarbeiten wollen.

 

HinweisHinweis: Beauftragte Unternehmen und gesetzliche Vertretungen (zum Beispiel Betreuerinnen und Betreuer, Vormund, Erziehungsberechtigte) können Sie zurzeit online nicht vertreten. Sie können Ihre Vertretung ausschließlich persönlich oder schriftlich wahrnehmen.

Zusehen ist eine kurze Übersicht, wie die online Vertretung im Portal www.jobcenter.digital aussieht.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Online-Vertretung

Was ist eine gewillkürte Vertretung?

Eine gewillkürte Vertretungsbeziehung ist eine Vertretung, die von einer Person freiwillig und bewusst selbst festgelegt wird. Sie ist nicht gesetzlich bestimmt.

Kann ich die Vollmacht wieder beenden?

Sie oder Ihre bevollmächtigte Vertretung können die Vollmacht jederzeit direkt im Online-Konto beenden. 

Kann die bevollmächtigte Person die Apps der Bundesagentur für Arbeit für die Vertretungsangelegenheiten nutzen?

Bevollmächtigte Personen können die Apps der BA, wie zum Beispiel die Jobcenter-App oder BA-Mobil, nur für sich selbst nutzen. Eine Nutzung für Vertretungsangelegenheiten ist nicht möglich.

Können bevollmächtigte Personen alle Online-Angebote nutzen?

Bevollmächtigte Personen können im Rahmen von Vertretungsangelegenheiten aktuell noch nicht alle Online-Angebote der BA nutzen. Das Angebot wird jedoch stetig erweitert.