Wenn Sie Miet- oder Stromschulden haben, ist es ratsam, sich umgehend Hilfe einzuholen, um einen Wohnungsverlust oder eine Stromsperre zu verhindern.

Mietschulden
Das Sozial- und Wohnungsamt der Landeshauptstadt Magdeburg hilft und berät über
- Möglichkeiten zum Abbau von Mietrückständen
- Möglichkeiten, eine drohende Räumungsklage abzuwenden
- Möglichkeiten, Energieschulden abzubauen
Folgende Unterlagen sind für eine umfassende Beratung nötig: Einkommensnachweise, Mietvertrag, Schreiben vom Vermieter (Mahnschreiben, Kündigung etc.), eventuelle Ratenzahlungsvereinbarung, Aufstellung vom Energieversorger zu den Schulden
Termine können online unter www.magdeburg.de gebucht oder telefonisch unter 0391 - 540 36 70 bzw. 0391 - 540 36 70 (Ortstarif) vereinbart werden.

Energieschulden
Hier ist zu unterscheiden, wodurch die Energieschulden entstanden sind:
Abschlagszahlungen nicht oder nur teilweise gezahlt sowie einer Sperrandrohung bzw. bereits erfolgten Versorgungsunterbrechung des Energielieferanten: wenden Sie sich an das Wohn- und Sozialamt.
Jahres- bzw. Endabrechnung mit oder ohne Sperrankündigung während des Leistungsbezug im Jobcenter mit fehlender Eigenleistungsfähigkeit: wenden Sie sich an uns.
Reichen Sie dazu sämtliche Schreiben und Nachweise des Energielieferanten (Mahnungen, Kostenaufstellung, Endabrechnung, Kontoauszug, etc. ) ein. Es wird dann umgehend ein mögliches Darlehen geprüft.



