Postbank zahlt ab 01. Januar 2026 KEINE Bürgergeldschecks mehr aus
Was ändert sich?
Bei der Postbank entfällt ab dem 1. Januar 2026 die Auszahlungsmöglichkeit der Schecks des Jobcenters (Zahlungsanweisung zur Verrechnung - ZzV). Das heißt, eine Barauszahlung Ihres Bürgergeldes durch Einlösung des Postverrechnungsschecks in den Postfilialen ist nicht mehr möglich.
Was muss ich tun?
Bitte wenden Sie sich an ein Geldinstitut Ihrer Wahl und beantragen die Eröffnung eines Kontos. Anspruch auf Abschluss eines Basiskontovertrags (ähnlich eines Girokontos ohne Dispo oder Überziehungsmöglichkeit) haben grundsätzlich alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich rechtmäßig in der Europäischen Union aufhalten und noch kein Konto in Deutschland haben. Das gilt auch für Personen ohne festen Wohnsitz.
Die Bank ist verpflichtet, innerhalb von 10 Tagen nach Eingang über Ihren Antrag zu entscheiden. Sofern die Einrichtung eines Kontos erfolgreich war, reichen Sie bitte die Konto-verbindung in Ihrem Jobcenter Landeshauptstadt Magdeburg persönlich ein.
Hilfe bei Problemen
Sofern Probleme mit dem Basiskonto entstehen (z. B. lehnt das Kreditinstitut die Eröffnung eines Basiskonto ab) können Sie sich an die Verbraucherschlichtungsstelle wenden, sowie ein sogenanntes Verwaltungsverfahren bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beantragen. Nähere Informationen erhalten Sie auf den offiziellen Internetseiten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unter www.bafin.de
Gern können Sie auch einen Termin zur weiteren Absprache bei uns im Jobcenter online buchen. Auch ohne vorherige Registrierung bei www.jobcenter.digital:
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